Sebastian  Stoffregen


Sebastian Stoffregen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, spezialisierte sich schon während des Studiums an der Leibniz Universität Hannover auf das Arbeitsrecht und nahm an internationalen Seminaren der European Working Group on Labour Law teil. Er war Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits-, Unternehmens- und Zivilrecht von Prof. Dr. Wendeling-Schröder. Während des Referendariats war er u. a. in einer Kanzlei für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt im kirchlichen Arbeitsrecht in Bremen und in der Rechtsabteilung der Hauptverwaltung der IG BCE in Hannover tätig. Sebastian Stoffregen ist seit 2008 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2013 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor seiner Tätigkeit für die Arbeitnehmeranwälte Hannover war er für auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretung spezialisierte Kanzleien in Nürnberg und Hamburg tätig.

 

Rechtsanwalt Stoffregen ist zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit für Arbeitnehmer:innen und Interessenvertretungsgremien auf allen Gebieten des Arbeitsrechts als Referent bei Seminaren für Betriebsräte und Gewerkschaftssekretär:innen tätig.



Kompetenzbereiche

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen sowie Betriebsräten
  • Gerichtsverfahren, Einigungsstellen
  • Referent im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Kurzvita:

 

 2000 – 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Hannover

 

2006 – 2008 Referendariat am OLG Celle mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht

 

2008 – 2012 Rechtsanwalt in Fachkanzleien für Arbeitsrecht in Nürnberg (Manske & Partner) und Hamburg (Müller-Knapp, Hjort, Brinkmeier), ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer*innen und Betriebsräten

 

Seit 2013 Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

2012-2021 Partner der Kanzlei Brinkmeier & Partner

 

seit Februar 2021 freier Mitarbeiter (Rechtsanwalt) der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover

 

Veröffentlichungen:

 

"Kurzarbeit - Was der Betriebsrat zu beachten hat"

Artikel mit RA Daniel Labrow in AiB 2008 und im Bund Dossier "Kurzarbeit" 2008

 

„Papier ist immer noch Trumpf“

Urteilsbesprechung zur Zulässigkeit einer elektronischen Betriebsratswahl in AiB 9/2017

 

„Es bleibt, wie es war!“

Artikel zum Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen von Leiharbeitnehmer*innen mit Paul Neumann in AiB 7-8/2018

 

„So übertragen Sie Aufgaben auf den Betriebsausschuss“

Artikel in AiB 09/2020