Olivia Günter


Olivia Günter, Inhaberin und Gründerin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover, vertritt seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2013 ausschließlich die Interessen von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Wahlvorständen und Arbeitnehmer:innen.

 

Als ehemalige Betriebsrätin versteht sie ihre Aufgabe darin, die systematisch schwächer gestellten Arbeitnehmer:innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört für sie Gründungshilfe, Qualifizierung und Vernetzung von Interessenvertretungen, sowie die Beratung der Amtsinhaber:innen und Arbeitnehmer:innen zu ihren rechtlichen aber auch politischen Möglichkeiten.

 

Wichtig ist ihr der Blick über den Tellerrand hinaus, um für die einzelne Mandantin oder den Mandanten bzw. das einzelne Gremium das individuell beste Ergebnis zu erzielen.



Kompetenzbereiche

  • Interessenvertretung und Beratung von Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen und deren jeweiligen Wahlvorständen
  • Interessenvertretung und Beratung von Arbeitnehmer:innen
  • Referentin im Bereich des Betriebsverfassungs- und Schwerbehindertenvertretungsrechts, insbesondere auch zum jeweiligen Wahlverfahren
  • Begleitung von Tarifverhandlungen

Kurzvita:

5 Jahre Betriebsrätin in einem Multiplexkino und Mitglied in mehreren Wahlvorständen; Gewerkschaftsmitglied seit zwei Jahrzehnten

 

2005 - 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit Schwerpunkt Unternehmensrecht (Wirtschaft und Arbeit)

 

2010 Erstes Staatsexamen in Mannheim Referendariat am LG Mannheim, Schwerpunktbereich Sozialrecht

 

2012  Zweites Staatsexamen Mannheim

 

2013  -  2018 Rechtsanwältin in der Kanzlei Detlef Fricke & Joachim Klug, ausschließliche Interessenvertretung von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Wahlvor-ständen und Arbeitnehmer:innen

 

2013    -    2018  Mitglied  der Kooperation Arbeitnehmer-Anwälte

 

2018    -    2019 Rechtsanwältin in der Kanzlei Thannheiser, erneut ausschließliche Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite

 

2017 - 02/2020 beratendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten der Stadt Hannover

 

seit 2020 Inhaberin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover

 

seit 2020 Mitglied der Kooperation Arbeitnehmer-Anwälte

 

seit 2020 Mitglied im Fachanwalt Forum Arbeitsrecht

Veröffentlichungen:

§ 7 Kurzarbeitergeld

   in: Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten, Helm/Bundschuh

   /Wulff (Hrsg.), 2020, zusammen mit Svenja Meergans und Annika

   Wheeler

 

„Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Entgeltlisten“ 

   Entscheidungsbesprechung zu BAG, v. 07.05.2019, 1 ABR 53/17

   -  Günter/Naumann, AiB, 11/2019

 

„Ohne Kostenrisiko Entgeltanspruch geltend machen“ 

   Entscheidungsbesprechung zu LAG Niedersachsen, v. 

   07.11.2017, 3 Ta 166/17 - Günter/Thannheiser, AiB 05/2018

 

„Chef, ich möchte mehr arbeiten“ Artikel in Rundbrief Nr. 

   30, 03/2016 der Arbeitnehmer-Anwälte-Kooperation