Norbert Schuster


Norbert Schuster ist Rechtsanwalt  und seit September 2020 als externer Berater (Of Counsel) mit dem Schwerpunkt betriebsverfassungs- sowie arbeitsrechtlicher Inhouse-Schulungen für die Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover tätig.

 

Geprägt von seiner Biografie - nur für Arbeitnehmerinteressen einzutreten - und seinem politischen Selbstverständnis, bedeutet für ihn Wissenvermittlung nicht nur das Darstellen von Urteilen etc.. Vielmehr kommt es für ihn in Seminaren darauf an, zu vermitteln, in Zusammenhängen zu denken, Schulungsinhalte praxistauglich darzustellen und mit den Teilnehmendenzu zu diskutieren.

 

Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist nicht neutral, sondern von dem Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit geprägt. Intelektuelle Waffengleichheit ist das Ziel seiner Wissensvermittlung einschliesslich der Befähigung zu strategischem Denken.



 Kompetenzbereiche

  • Referent für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
  • Schulung von Wahlvorständen bei Aufsichtsratswahlen
  • Juristischer Berater

Kurzvita:

Jahrgang 1954

 

Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz

 

1984-1990 Prozessvertretung DGB- Rechtsschutz

 

Seit 1990 Abt. Arbeitsrecht der Hauptverwaltung IGBCE

 

Seit 2007 Rechtsanwalt 

 

Juristischer Berater des DGB bei der jährlichen Internationalen Arbeitskonferenz (IAO) in Genf

 

Juristischer Berater im Rahmen eines EU-Projektes in Vietnam

 zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit

 

Dozent an der Akademie der Arbeit/ Universität Frankfurt

 

Seit September 2020 Of Counsel (externer Berater/Rechtsanwalt) der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover

 

 

 

 

 

 

Letzte Veröffentlichungen:

Wenn Arbeitgeber streiken

Arbeit und Recht 12/2019

 

Der Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle iSd. DGSVO

 Arbeit und Recht 3/2020