Arbeitnehmer:innen
Arbeitnehmergremien
Gewerkschaften
Seminare & Vorträge
Wir unterstützen Arbeitnehmer:innen bei allen rechtlichen Aspekten eines Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören die folgenden Themen:
Häufig beraten wir Arbeitnehmer:innen, wenn sie vor der Alternative Abfindung oder Rückkehr in den Betrieb stehen. In dieser Situation analysieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Option sinnvoller ist. Dank unserer Erfahrung können wir die mögliche Höhe einer Abfindung qualifiziert einschätzen.
In manchen Fällen wünschen Mandanten eine zügige Einigung mit dem Arbeitgeber möglichst ohne Gericht. Auch in dieser Lage können wir durch gezielte Ratschläge zu einer raschen und meist zufriedenstellenden Einigung mit dem Arbeitgeber beitragen.
Unsere Leistungen für Betriebsräte, Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, deren jeweiligen Stufenvertretungen sowie Wahlvorstände decken das gesamte Spektrum kollektiver Arbeitsrechtsfragen ab. Wir wollen nicht nur die aktuellen Streitpunkte im Sinne der Arbeitnehmerseite klären. Unser Ziel ist die größtmögliche Stärkung des Gremiums.
Von unserer Erfahrung als Arbeitnehmer:innenanwälte und Sachverständige in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts profitieren Betriebsräte, Personalräte etc. auf allen Unternehmensebenen. Oftmals unterstützen wir Arbeitnehmergremien in Betrieben über Jahre hinweg durch systematische Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, (Inhouse-)Schulungen sowie Coaching im Konfliktfall.
Einen großen Arbeitsschwerpunkt bildet die Unterstützung von Betriebsräten bei Umstrukturierungen. Wir haben an vielen Sozialplänen mitgewirkt. In vielen Fällen arbeiten wir eng mit wirtschaftlichen Sachverständigen zusammen, um geplante Betriebsänderungen qualifiziert hinterfragen zu können.
Aktuell: Wir unterstützen beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeit, Krisenmanagement, Homeoffice und mobilem Arbeiten sowie bei Regelungen im Zusammenhang mit einer COVID-Exit-Stategie!
Wir verfügen über große Erfahrung bei der Beratung und Verhandlung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen bis hin zur Einigungsstelle. Wir helfen im Anschluss alle Möglichkeiten Auszuschöpfen um deren Durchsetzung zu gewährleisten. Darüber hinaus helfen wir Arbeitnehmergremien dabei sich gerichtlich und außergerichtlich gegen mitbestimmungswidrige Handlungen, insbesondere auch bei personellen Einzelmaßnahmen, zu wehren.
Daneben sind wir spezialisiert auf die jeweiligen Wahl- und Wahlanfechtungsverfahren. In Zeiten komplexer werdender betrieblicher Strukturen empfiehlt sich Qualifizierung und kompetenter Rat für Wahlvorstände um langwierigen und teuren Wahlanfechtungsverfahren vorzubeugen.
Unsere Mandantinnen und Mandanten schätzen insbesondere unseren juristischen Sachverstand, unsere Praxiskenntnisse und unseren zielführenden Verhandlungsstil: eindeutig positioniert in der Sache, ideenreich in der Lösung und vermittelnd im Umgangston.
Ohne starke Gewerkschaften gibt es kein gutes Arbeitsrecht. Aus dieser Einsicht heraus ist für uns eine kollegiale Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften bei der Beratung von Betriebsräten, Personalräten etc. selbstverständlich. Regelmäßig vertreten wir DGB-Gewerkschaften vor Gericht und schulen Betriebsräte auf Gewerkschaftsveranstaltungen.
Für Betriebs-, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen deren jeweilige Wahlvorstände wie auch für Gewerkschaften bieten wir Schulungen und Vorträge zu Fragen des Arbeitsrechts an. Hierbei arbeiten wir eng mit gewerkschaftlichen und gerwerkschaftsnahen Bildungsträgern, inbesondere dem Bildungswerk ver.di, zusammen.
Die Inhalte und Durchführungsformen stimmen wir gerne auf den jeweiligen Qualifizierungsbedarf, vorhandene Fragestellungen und Rahmenbedingungen ab.
Diese Themen sind besonders gefragt:
Sprechen Sie uns an, wir finden ein passendes Angebot für Sie!