Eva Büchele


Eva Büchele, angestellte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, spezialisierte sich bereits im Studium in Freiburg im Breisgau auf Arbeitsrecht. Während ihres Referendariats absolvierte sie sowohl ihre Anwalts- als auch ihre Wahlstation in Fachkanzleien für Arbeitsrecht.

 

Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahr 2013 ist Eva Büchele bundesweit als Anwältin im Arbeitsrecht ausschließlich auf der Seite von Betriebsräten und Arbeitnehmer:innen tätig. Betriebsräte berät und vertritt Frau Büchele bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und der Erstellung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer:innen berät und vertritt Frau Büchele u.a. in Kündigungsschutzverfahren, bei Versetzungen, bei Fragen zur Aufstockung und Reduktion der Arbeitszeit sowie bei der Entfristung von Arbeitsverhältnissen oder einzelnen Arbeitsbedingungen.

 

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit gibt Frau Büchele regelmäßig Schulungen für Betriebsräte im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht.

 



Kompetenzbereiche

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer:innen sowie Betriebsräten
  • Gerichtsverfahren, Einigungsstellen
  • Referentin im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht

Kurzvita:

 

2003 - 2009 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Sevilla mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht

 

2010 - 2012 Referendariat am OLG Celle mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht

 

2013 - 2020 Rechtsanwältin in Fachkanzleien für Arbeitsrecht in Berlin und Hamburg, ausschließliche Vertretung von Arbeitnehmer:innen und Betriebsräten

 

seit 2018 Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

seit Dezember 2020 angestellte Rechtsanwältin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover

 

Veröffentlichungen:

 

„Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmern“

Artikel in AiB 03/2012

 

„So übertragen Sie Aufgaben auf den Betriebsausschuss“

Artikel in AiB 09/2020