Olivia Günter, Inhaberin und Gründerin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover, vertritt seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2013 ausschließlich die Interessen von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Wahlvorständen und Arbeitnehmer:innen.
Als ehemalige Betriebsrätin versteht sie ihre Aufgabe darin, die systematisch schwächer gestellten Arbeitnehmer:innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört für sie Gründungshilfe, Qualifizierung und Vernetzung von Interessenvertretungen, sowie die Beratung der Amtsinhaber:innen und Arbeitnehmer:innen zu ihren rechtlichen aber auch politischen Möglichkeiten.
Wichtig ist ihr der Blick über den Tellerrand hinaus, um für die einzelne Mandantin oder den Mandanten bzw. das einzelne Gremium das individuell beste Ergebnis zu erzielen.
Kompetenzbereiche
5 Jahre Betriebsrätin in einem Multiplexkino und Mitglied in mehreren Wahlvorständen; Gewerkschaftsmitglied seit zwei Jahrzehnten
2005 - 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit Schwerpunkt Unternehmensrecht (Wirtschaft und Arbeit)
2010 Erstes Staatsexamen in Mannheim Referendariat am LG Mannheim, Schwerpunktbereich Sozialrecht
2012 Zweites Staatsexamen Mannheim
2013 - 2018 Rechtsanwältin in der Kanzlei Detlef Fricke & Joachim Klug, ausschließliche Interessenvertretung von Betriebs- und Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Wahlvor-ständen und Arbeitnehmer:innen
2013 - 2018 Mitglied der Kooperation Arbeitnehmer-Anwälte
2018 - 2019 Rechtsanwältin in der Kanzlei Thannheiser, erneut ausschließliche Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite
2017 - 02/2020 beratendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Liegenschaftsangelegenheiten der Stadt Hannover
seit 2020 Inhaberin der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover
seit 2020 Mitglied der Kooperation Arbeitnehmer-Anwälte
seit 2020 Mitglied im Fachanwalt Forum Arbeitsrecht
§ 7 Kurzarbeitergeld
in: Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten, Helm/Bundschuh
/Wulff (Hrsg.), 2020, zusammen mit Svenja Meergans und Annika
Wheeler
„Einsichtsrecht in nicht anonymisierte Entgeltlisten“
Entscheidungsbesprechung zu BAG, v. 07.05.2019, 1 ABR 53/17
- Günter/Naumann, AiB, 11/2019
„Ohne Kostenrisiko Entgeltanspruch geltend machen“
Entscheidungsbesprechung zu LAG Niedersachsen, v.
07.11.2017, 3 Ta 166/17 - Günter/Thannheiser, AiB 05/2018
„Chef, ich möchte mehr arbeiten“ Artikel in Rundbrief Nr.
30, 03/2016 der Arbeitnehmer-Anwälte-Kooperation