Norbert Schuster ist Rechtsanwalt und seit September 2020 als externer Berater (Of Counsel) mit dem Schwerpunkt betriebsverfassungs- sowie
arbeitsrechtlicher Inhouse-Schulungen für die Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover tätig.
Geprägt von seiner Biografie - nur für Arbeitnehmerinteressen einzutreten - und seinem politischen Selbstverständnis, bedeutet für ihn Wissenvermittlung nicht nur das Darstellen von Urteilen etc.. Vielmehr kommt es für ihn in Seminaren darauf an, zu vermitteln, in Zusammenhängen zu denken, Schulungsinhalte praxistauglich darzustellen und mit den Teilnehmendenzu zu diskutieren.
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht ist nicht neutral, sondern von dem Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit geprägt. Intelektuelle Waffengleichheit ist das Ziel seiner Wissensvermittlung einschliesslich der Befähigung zu strategischem Denken.
Kompetenzbereiche
Jahrgang 1954
Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
1984-1990 Prozessvertretung DGB- Rechtsschutz
Seit 1990 Abt. Arbeitsrecht der Hauptverwaltung IGBCE
Seit 2007 Rechtsanwalt
Juristischer Berater des DGB bei der jährlichen Internationalen Arbeitskonferenz (IAO) in Genf
Juristischer Berater im Rahmen eines EU-Projektes in Vietnam
zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz und Arbeitsgerichtsbarkeit
Dozent an der Akademie der Arbeit/ Universität Frankfurt
Seit September 2020 Of Counsel (externer Berater/Rechtsanwalt) der Kanzlei Arbeitnehmeranwälte Hannover
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